Das Amt des „Bürgermeister von Ebbinghof“
Bereits seit 1974 feierte Ebbinghof als einer der ersten Orte im Sauerland jährlich ein Dorffest. Die Nachfeier, ursprünglich für die Dorfbewohner und Helfer gedacht, die immer Montags nach dem Dorffest stattfand erfreute sich schnell wachsender Beliebtheit bei Besuchern aus den umliegenden Orten.
Während der Nachfeier zum Dorffest 1976 entstand die Idee einen „Bürgermeister von Ebbinghof“ zu wählen. Schnell waren Kandidaten nominiert und der erste „Bürgermeister von Ebbinghof“ wurde mit zuvor von den Wählern geleerten Kümmerling-Fläschchen als Stimmzettel gewählt.
In den ersten Jahren war es den Amtsanwärtern noch möglich mit einem Fässchen Freibier Wahlwerbung zu betreiben. Schnell stiegen aber die Anforderungen an die Bewerber. So wurden in den Folgejahren überwiegend Handwerker, Urlaubsgäste und Freunde des Dorfes gewählt die sich bei anfallenden Aufgaben im Dorf (Instandhaltung der Dorfkapelle und des Kinderspielplatzes) engagiert haben. Inzwischen werden die Bürgermeisterkandidaten von der Dorfversammlung zu den wechselnden aktuellen Themenschwerpunkten der Feste ausgewählt. Ziel ist es die Kandidaten für Ihr Engagement in Ihrer Tätigkeit bzw in Ihrem Ehrenamt zu würdigen. Das Bürgermeisteramt wird als Ehrenamt geführt und von den amtierenden Bürgermeistern stets mit Würde und bescheidenem Stolz getragen. Der Ernst des Amtes bietet Spielraum für die persönliche Würdigung des Amtsinhabers. Als äußerliches Erkennungszeichen gilt die
Bürgermeisterkette.
Die Wahl (Direktwahl) erfolgt nach anfänglicher Kümmerling-Fläschchen-Wahl heute im "Steinwahlgang" um auch den „alkoholfreien“ Festbesuchern das aktive Wahlrecht zu ermöglichen. Zur Ãœberwachung des Wahlvorgangs wird eine „glaubwürdige“ Person zum Wahlleiter ernannt. Der Kandidat der die meisten Steine auf sich vereint wird mit Ãœbergabe der Bürgermeisterkette im Amt vereidigt.
Bereits in den ersten Jahren fand die „Bürgermeisterwahl“ in Ebbinghof großes Interesse nicht nur bei den Festbesuchern. Auch die Medien, anfangs lokale Zeitungen und bereits seit etwa Anfang der 1980er Jahre auch überregionale Zeitungen und Rundfunkanstalten (Radio, Fernsehen) interessierten sich schnell für die einzigartige Wahl und berichten seither regelmäßig. Die Wahl des „Bürgermeister von Ebbinghof“ wurde aufgrund des stetig zunehmenden öffentlichen Interesses nach einigen Jahren Bestandteil des offiziellen Dorffestes am Sonntag.
Zu jeder Ordnungsgemäßen Wahl gehören feste Regeln, somit gibt es auch in Ebbinghof feste
Statuten:
- Der "Bürgermeister" wird für eine Amtszeit gewählt. Die Legislaturperiode dauert bis zum nächsten Dorffest.
- Wiederwahl ist ausgeschlossen.
- Der "Bürgermeister" darf nicht in Ebbinghof ansässig sein.
- Wahlberechtigt ist zur Stunde der Wahlzeit jeder Dorffestbesucher ab 18 Jahren.
- Das Vorschlagsrecht der Kandidaten obliegt einzig und allein der Dorfversammlung.
- Die Auswahl der Kandidaten erfolgt jeweils nach dem Schwerpunktthema des Dorffestes.
- Es werden nur Kandidaten vorgeschlagen, die sich durch ihr Ehrenamt und Engagement verdient gemacht haben.
- Die Wahl erfolgt in einem Steinwahlgang.
- Wer die meisten Steine auf sich vereinigt ist "Bürgermeister von Ebbinghof". Es gilt die einfache Mehrheit.
- Das äußere Erkennungszeichen des Bürgermeisters ist die Bügermeisterkette.
- In seiner Amtszeit muss der Bürgermeister mindestens eine Dorfversammlung einberufen.
- Bei wichtigen dörflichen Anlässen ist die Anwesenheit des Bürgermeisters erwünscht.
- Das Bürgermeisteramt ist ein Ehrenamt und wird nicht entlohnt.